4.180 Euro auf dem Küchentisch
Zwei Seiten Papier, ein Taschenrechner, kalter Kaffee. Ganz unten steht die Zahl, die den Abend bestimmt: 4.180 Euro. Der Plan liegt seit dem Vormittag da, die Krankenkasse hat ihn genehmigt, und jetzt soll unterschrieben werden.
Der erste Reflex ist meistens der falsche. Viele Patientinnen und Patienten unterschreiben sofort, weil die Summe unangenehm ist und es schnell vorbei sein soll. Dabei ist dieses Formular die letzte Station, an der sich die eigenen Kosten noch legal senken lassen. Danach wird abgerechnet, was vereinbart wurde.
Medizinisch ist an solchen Plänen selten etwas auszusetzen. Rechnerisch dagegen oft, und zwar an immer denselben Stellen.
Zeile für Zeile: Was Teil I bis III enthalten
Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist ein bundeseinheitliches Formular. Zahnarzt oder Zahnärztin füllen es aus, bevor eine notwendige zahnärztliche Behandlung beginnt. Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut? Er enthält drei Abschnitte, und jeder beantwortet Patienten eine andere Frage.
| Abschnitt | Angaben im Plan | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Teil I | Befund, Regelversorgung, geplante Behandlung und voraussichtliche Kosten | Stimmen Zahnnummern und der geplante Ersatz? |
| Teil II | Honorar, geschätzte Material- und Laborkosten, Festzuschuss | Sind Labor und Material getrennt ausgewiesen? |
| Abschnitt III | Tatsächlich entstandene Kosten nach dem Eingliedern | Weicht die Rechnung von der Planung ab? |
Im ersten Teil des HKP steht der Befund als Zeichenkette, die auf den ersten Blick kryptisch wirkt. Dahinter steckt der Zahnstatus: welcher Zahn fehlt, welcher ist überkront, welcher erhaltungswürdig. Hier lohnt die Nachfrage, ob ein Zahn wirklich raus muss. Manchmal lässt er sich mit einer Wurzelbehandlung erhalten, die heute schmerzfrei und präzise abläuft.
Kassenleistungen werden nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet, alles darüber hinaus nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese Trennung erklärt, warum im zweiten Teil des Heil- und Kostenplans zwei Zahlenwelten nebeneinanderstehen.
Übrigens: Für gesetzlich Versicherte kostet der Plan nichts, er gehört zur Behandlung. Ein separater Kostenvoranschlag über rein private Leistungen darf dagegen berechnet werden.
Der Eigenanteil im Beispiel: Wo die 4.180 Euro hingehen
Zurück zum Küchentisch. Im Beispiel fehlen zwei Zähne im Unterkiefer, eine alte Krone muss erneuert werden. Geplant sind zwei Implantate samt Aufbauten und eine Vollkeramikversorgung. Die Regelversorgung für denselben Fall wäre eine Brücke plus eine Metallverblendung und läge bei rund 1.700 Euro.
Die Berechnung sieht dann so aus:
- Geplante Versorgung laut Plan: 4.180 Euro
- Kosten der Regelversorgung als Basis: 1.700 Euro
- Festzuschuss auf der obersten Bonusstufe (75 % von 1.700 Euro): 1.275 Euro
- Verbleibender Eigenanteil: 2.905 Euro
Der entscheidende Punkt steckt in der dritten Zeile. Die Krankenkasse rechnet ihren Anteil nie aus der geplanten Summe, sondern immer aus dem Standard. Für Patientinnen und Patienten heißt das: Die Behandlungskosten oberhalb des Standards trägt der Haushalt allein. Gerade wenn der Eigenanteil vierstellig wird, kann eine zweite Meinung sinnvoll sein. Viele Kassen halten dafür kostenlose Angebote bereit, und ein zweiter Plan aus einer anderen Zahnarztpraxis ist für Sie ebenfalls gratis.
Das ist kein Misstrauensvotum gegen die eigene Praxis, sondern gute Kostenplanung. Es zeigt nur, dass die Preise bei gleichem Befund stark schwanken, vor allem beim Labor.
Festzuschuss der Krankenkasse: 60, 70 oder 75 Prozent
Bei der Regelversorgung zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit Oktober 2020 einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, bekommt 70 %, nach zehn Jahren 75 %. Welcher Betrag für welche Versorgung fällig wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Festzuschuss-Richtlinie zum Zahnersatz fest.
Zwei Regeln dazu:
- Erwachsene brauchen einen Kontrolltermin pro Kalenderjahr, Jugendliche zwischen 12 und 17 zwei.
- Fehlt ein einziger Eintrag, fällt die Stufe auf 60 % zurück, und die Zählung beginnt von vorn.
Im Beispiel oben liegen zwischen der untersten und der obersten Stufe 255 Euro. Wer die Kontrolle bislang nicht wahrgenommen hat, sollte den Termin vor dem Jahreswechsel nachholen. Für den aktuellen Plan bringt der Eintrag nichts mehr, für die nächste Versorgung viel.

Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung
Diese drei Begriffe entscheiden über mehr Geld als jede Verhandlung über das zahnärztliche Honorar.
| Art | Was gemeint ist | Wer zahlt was |
|---|---|---|
| Regelversorgung | Der ausreichende Standard, etwa Zahnersatz als Krone oder Brücke | Krankenkasse trägt 60 bis 75 % |
| Gleichartige Versorgung | Standard plus Extras, etwa Keramik statt Metall | Zuschuss wie beim Standard, Mehrkosten privat |
| Andersartige Versorgung | Eine andere Lösung, etwa Implantat statt Brücke | Zuschuss wie beim Standard, Abrechnung nach GOZ |
Wichtig für die Kostenplanung: Bei beiden Varianten bleibt der Zuschuss der Krankenkasse gleich hoch. Sie verlieren ihn also nicht, wenn Sie sich für hochwertigen Zahnersatz entscheiden, Sie bekommen nur nichts obendrauf. Die Mehrkosten stehen in der Anlage zum Heil- und Kostenplan.
Eine private Zahnzusatzversicherung greift genau in dieser Lücke, allerdings nur, wenn sie vor Behandlungsbeginn bestand. Wie so ein Tarif funktioniert und worauf es bei der Auswahl ankommt, zeigt der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung ohne böse Überraschungen.
Härtefallregelung: die Einkommensgrenzen 2026
Liegen die monatlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts unter einer bestimmten Grenze, zahlt die Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung alles. Nach § 55 Abs. 2 SGB V gelten 2026 diese Werte:
| Haushalt | Grenze pro Monat |
|---|---|
| ohne Angehörige | 1.582,00 Euro |
| mit einem Angehörigen | 2.175,25 Euro |
| mit zwei Angehörigen | 2.570,75 Euro |
| jeder weitere Angehörige | + 395,50 Euro |
Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, ist ohne Einkommensprüfung befreit. Und wer die Grenze knapp überschreitet, hat die gleitende Härtefallregelung: Die Differenz zwischen Einnahmen und Grenze wird mit drei multipliziert, der Rest kommt auf Antrag obendrauf. Ein Antrag lohnt sich also auch 50 Euro über der Grenze.
Ein Haken bleibt: Die volle Übernahme gilt nur für den Standard. Wählen Härtefallpatienten mehr, bekommen sie den normalen Zuschuss. Wer knapp kalkuliert, findet daneben weitere Stellschrauben, denn sparen im Alltag ist häufig leichter als gedacht.
Fristen, die im Formular nicht fett gedruckt sind

Die Praxis übermittelt den Plan elektronisch. Die Krankenkasse prüft meist nur wenige Tage. Schaltet sie einen Gutachter ein, was bei Implantaten häufiger vorkommt, kann es laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bis zu sechs Wochen dauern.
Danach läuft die Uhr: Die Genehmigung ist sechs Monate gültig. Ein halbes Jahr, in dem der Ersatz eingegliedert sein muss. Wer im Herbst genehmigen lässt und über den Jahreswechsel zögert, gerät leicht unter Zeitdruck. Ein Anruf hilft: Bei der Kasse ist auf Antrag eine Verlängerung möglich.
Fünf wichtige Prüfpunkte vor der Unterschrift
- Befund gegenlesen: Stimmen Zahnnummern und Anzahl der Pfeilerzähne?
- Material- und Laborkosten prüfen, sie machen oft die Hälfte der Summe aus.
- Bonusstufe nachrechnen und mit dem Heft vergleichen.
- Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt nach der reinen Regelversorgung fragen.
- Zweiten Plan einholen, sobald Ihr Anteil vierstellig wird.
Häufige Fragen zum Kostenplan
Wann wird ein Heil- und Kostenplan erstellt?
Immer bevor Zahnersatz eingegliedert wird. Ohne genehmigten HKP zahlt die Krankenkasse keinen Zuschuss, und zwar auch dann nicht, wenn die Behandlung medizinisch nötig war.
Was kostet ein Kostenplan beim Zahnarzt?
Für Kassenpatienten nichts. Nur reine Selbstzahlerwünsche dürfen als Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden.
Ist der Plan verbindlich?
Für die Kasse ja, für Sie nicht. Sie können die Behandlung ablehnen oder die Praxis wechseln, der genehmigte Betrag bleibt Ihnen erhalten.
Muss ich den Plan bei der Zahnzusatzversicherung einreichen?
Ja, und zwar vor Behandlungsbeginn. Der Versicherer prüft daran seinen Anteil und nennt Ihnen die voraussichtliche Erstattung.
Was tun, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan ablehnt?
Sie bekommen einen Bescheid mit Begründung. Dagegen können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen, häufig genügt eine korrigierte Planung der Praxis.
Wer diese Punkte abarbeitet, verliert vielleicht eine Woche und spart im Beispielfall mehr, als mancher Haushalt in zwölf Monaten an Zusatzbeiträgen zahlt.
Redaktion dcopla.com, Stand September 2026.
