Hamburg weist einen der höchsten Anteile unsanierter Bestandsgebäude in Deutschland auf. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen an die Eigentümer kontinuierlich verschärft. Von Bedeutung sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. Januar 2024 gültige Heizungsgesetz und das Hamburgische Klimaschutzgesetz mit ihren Fristen und Pflichten, die vielen Eigentümern noch nicht bekannt sind. Wer zu spät handelt, läuft Gefahr, Bußgelder zu zahlen und Förderfristen zu versäumen.
Was das GEG und das Heizungsgesetz bewirken
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten wie für Bestandsgebäude. Für Heizungen gilt seit Januar 2024: Sie müssen bei Neubau zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden. Im Bestand erfolgt dies gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung, in Hamburg voraussichtlich bis 2026 oder 2028, je nach Stadtteil. Ergänzend zu diesen Vorgaben des Bundes ist das hamburgische Klimaschutzgesetz von Bedeutung. Es verpflichtet die Stadt zu einer Klimaneutralität bis 2045, was unmittelbaren Einfluss auf kommunale Förderprogramme und Planungsentscheidungen hat. Eigentümer in Hamburg, die Sanierungsprojekte planen, sollten sich mit der Hamburger Wärmeplanung auseinandersetzen. Diese zeigt auf, welche Heiztechnologien in welcher Gebietslage längerfristig sinnvoll sein werden.
Verpassen dürfen Eigentümer auch nicht die Pflicht zur Dämmung ihrer obersten Geschossdecken, die das GEG seit 2009 fordert und die leider immer noch bei vielen Eigentümern nicht erfüllt wird.
Wann ist ein Energieberater Hamburg gesetzlich vorgeschrieben
Ein Energieberater ist nicht bei jeder Sanierung Pflicht. Bei der Beantragung von Fördermitteln über die KfW oder das BAFA ist aber die Beiziehung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Ohne Experten auf der dena-Expertenliste sind dann auch keine Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und zinsgünstigen Kredite aus dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) möglich.
Und auch bei einem Heizungstausch kommt ein weiterer Punkt hinzu, nämlich der Nachweis über die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht, wo unter bestimmten Voraussetzungen technische Nachweise zu führen sind. Diese Nachweise erstellt ein qualifizierter Energieberater Hamburg und prüft gleichzeitig, ob Ihre Heiztechnik zum Gebäude und zur kommunalen Wärmeplanung passt.
Bei Kaufimmobilien wird eine Energieberatung zunehmend empfohlen. Der Energieausweis sagt nämlich nichts über den tatsächlichen Sanierungsbedarf aus.
Fördern in Hamburg: IFB, BAFA und KfW kombinieren
Hamburg bietet über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) ergänzende Landesprogramme an, die sich mit Bundesförderung kombinieren lassen. Das IFB-Programm „Energetische Sanierung“ richtet sich an Eigentümer von Mietwohnungen und Selbstnutzern. Die Kumulierbarkeit mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen erhöht die Fördersumme erheblich, setzt aber eine geschickte Antragsstrategie voraus. Hier zeigt sich der praktische Vorteil eines regionalen Energieberaters in Hamburg: Wer den Hamburger Gebäudebestand kennt, sprich Backsteinaltbauten, Gründerzeitfassaden und Klinkerbauten aus den 1950er Jahren, kann die Sanierungsmaßnahmen realistisch planen und die passenden Fördertöpfe gezielt ansteuern. Allgemeine Online-Rechner ersetzen diese Ortskenntnis nicht.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft zudem Planungssicherheit über mehrere Jahre. Er dokumentiert den Ist-Zustand, definiert sinnvolle Sanierungsschritte und sichert den Anspruch auf einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent bei BAFA-Einzelmaßnahmen.
Was bei der Auswahl des richtigen Experten zählt
Nicht jeder, der sich Energieberater nennt, ist für die Förderprogramme zugelassen. Entscheidendes Merkmal ist die Eintragung in die dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nur Experten mit dieser Zulassung dürfen KfW- und BAFA-Anträge begleiten.
Außerdem sollte man auf konkrete Erfahrung mit dem Hamburger Gebäudebestand achten. Typische Fragestellungen in Hamburg wie die Behandlung von Klinkerfassaden oder die Bewertung von Kastenfenstern lassen wenig Freiraum für allgemeine Normen und erfordern Fachkenntnis. Transparente Kostenangaben vorab und eine schnelle Terminverfügbarkeit für Vor-Ort-Begehungen sind weitere Kriterien, die die Auswahl erleichtern.
Die Eigentümer, die jetzt eine Sanierung planen oder ihren Heizungstausch vorbereiten, sollten die Beratung nicht auf die lange Bank schieben. Die Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Beantragung ist ausgeschlossen.
